

Die Taufe steht am Beginn eines jeden Christenlebens, sie ist sozusagen die Eintrittskarte zur Kirche. Die volle Eingliederung in die katholische Kirche erstreckt sich allerdings über einen längeren Zeitraum und ist erst nach Erstkommunion und Firmung ganz vollzogen.
Das Grundsymbol der Taufe ist das Wasser. Damit wird der Täufling übergossen und so von jeder Schuld gereinigt. Für ihn beginnt ein neues Leben; ein Leben, dessen Maßstab das Handeln und Reden Jesu ist. Daran erinnert auch das Weihwasser an der Tür jeder katholischen Kirche. Weitere Zeichen der Taufe sind ein weißes Kleid und die Salbung: Das Kleid erinnert in seiner Reinheit an die Vergebung der Sünden, die Salbung verweist auf die Erwählung zum Kind Gottes.
Während am Anfang der Kirche nur Erwachsene getauft wurden, ist der Täufling heutzutage meist unmündig. Aus diesem Grund legen für ihn Eltern und Paten das Taufversprechen ab. Im Namen des Kindes bekennen sie sich zum Glauben der Kirche. Vor der Gemeinde versprechen sie, für eine christliche Erziehung zu sorgen.
Die Taufe als ein Zeichen der Zuwendung Gottes zu einem Menschen kann nicht rückgängig gemacht werden. Auch wer später aus der Kirche austritt, bleibt ein getaufter Christ.
Wenn Sie ihr Kind taufen lassen möchten, nehmen Sie mit Ihrer Wohnsitz-Pfarre
Kontakt auf.
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunden der Eltern
Meldezettel der Eltern
Taufscheine der Eltern
Trauungsschein bei kirchlich verheirateten Eltern
Standesamtliche Heiratsurkunde bei standesamtlich verheirateten Eltern
Der Taufpate begleitet den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Sein Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Der Taufpate hilft mit, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten erfüllt. Viele Paten bemühen sich, zu ihrem Patenkind eine persönliche Beziehung aufzubauen und dem Patenkind ein Leben lang als Gesprächspartner zur Seite zu stehen.
Ein katholisches Patenamt kann übernehmen, wer getauft und gefirmt ist, der katholischen Kirche angehört, mindestens 16 Jahre alt ist und ein christliches Leben führt.
© Dekanat Voitsberg 2006, 2007 - Letzte Aktualisierung dieser Seite am 25. 8. 2008