Termine
Der Pfarrgemeinderat ist für 5 Jahre gewählt. Aufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, gemeinsam mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Mitarbeitern die Verantwortung für die Seelsorge und die damit verbundenen Grundaufgaben in der Pfarre wahrzunehmen. Er ist jenes Gremium, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt.